Katholische Grundschule Marsberg
Unser Schulwegplan
Einleitung
Auf dem Weg zur Schule sind die Kinder besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Schulwegplan will den Eltern eine Hilfe geben, ihre Kinder auf dem Weg zur Schule vorzubereiten. Durch die Beschreibung der Straßen und Wege, sowie der Gefahrenstellen soll den Eltern der sichere Schulweg aufgezeigt werden. Der vorliegende Schulwegplanbeschränkt sich auf die Fußgänger, die einen Schulweg von höchstens 2 Kilometer haben und auf Radfahrer. Ein Schulweggrundplan, der auch die Wege zu den Bushaltestellen und die Bushaltestellen erfasst, soll zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.
Der Schulstandort der Kath. Grundschule Marsberg
Die Kath. Grundschule Marsberg hat durch die Schließung von 3 Grundschulen eine zentrale Bedeutung bekommen. Sie wird z.Zt. von ca 390 Kindern besucht, die in Niedermarsberg, Obermarsberg und Erlinghausen wohnen. Einige Kinder kommen auch aus anderen Ortsteilen.
Nach einer Umfrage im Frühjahr 2011 fahren täglich 174 Kinder mit dem Bus. Zu Fuß gehen 81 Kinder und mit dem Fahrrad kommen regelmäßig 63 Kinder zur Schule. 65 Kinder werden von den Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht.
Die Schule liegt nahe dem Stadtzentrum und kann nur über die Straße „Am Burghof“, die als Sackgasse endet, erreicht werden. Das Schulgelände wird westlich durch die Bahnstrecke Hagen-Kassel und südwestlich durch den Bülberg eingegrenzt. Durch den Bau eines Einkaufszentrums vor einigen Jahren, das unmittelbar der Schule vorgelagert ist, wurde die Straßenführung geändert, so dass die Straße „Am Burghof“ als Einbahnstraße vor der Schule vorbeigeführt und über die Straße des Einkaufszentrums zurück in die Innenstadt geführt wird. Die Straße „Am Burghof“ endet als Wohnstraße nach ca. 200 m als Sackgasse mit einem kleinen Wendehammer für Pkw. Fußgänger und Radfahrer aus westlicher Richtung können durch eine Bahnunterführung, die auf die Straße „Am Burghof“ führt, die Schule erreichen.
Schulwegbeschreibung
Hauptschulwege sind:
Die Straßen aus den verschiedenen Wohnbezirken führen alle auf eine der o.g. Straßen. Dabei sind Überquerungen notwendig, die teilweise durch Ampelanlagen oder Zebrastreifen ermöglicht werden. Besondere Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht und bedürfen der besonderen Beachtung.
Besondere Gefahrenstellen:
Schulwegempfehlung
Aus Norden aus den Wohngebieten bzw. Straßen:
Überquerung und Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht (s. Schulwegplan 1 und 2).
Aus Osten aus den Wohngebieten bzw. Straßen:
Überquerung und Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht (s. Schulwegplan 1 und 3).
Aus Süden aus den Wohngebieten bzw. Straßen:
Überquerungen und Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht (s. Schulwegplan 1 und 4).
Aus Südwesten aus den Wohngebieten bzw. Straßen:
Überquerungen und Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht (s. Schulwegplan 5)
Aus Westen aus den Wohngebieten bzw. Straßen:
Überquerungen und Gefahrenstellen sind im Straßenplan kenntlich gemacht (s. Schulwegplan 5 und 6).
Für Radfahrer gilt entsprechend die gleiche Wegstreckenführung, wobei die Straßenüberquerungen besonderer Beachtung erfordern.
In der Schule können die entsprechenden Straßenpläne mit Markierung der Schulwege und der besonderen Gefahrenstellen (Schulwegpläne) eingesehen werden.